Aus der Geschichte
Als erster Blasmusikverband im deutschen Sprachraum entstand im Jahr 1892 der Breisgau-Markgräfler Musikverband im Raume Emmendingen – Freiburg – Krozingen – Buggingen, der sich schließlich bis Offenburg hin ausbreitete. Ein Jahr später, jedoch unabhängig von der Breisgauer Gründung, fanden sich im westlichen Bodensee- und Hegau-Raum jene Kapellen zusammen, die 1886 am großen Feuerwehrfest in Engen im Hegau teilgenommen haben und dabei die Vorteile eines überregionalen Zusammenschlusses Gleichgesinnter kennen gelernt hatten. In kurzen Abständen: 1898 im Raum Villingen-Schwennigen mit dem badischen und württembergischen Schwarzwaldgau, 1906 an der Dreiländerecke Lörrach mit dem „Musikverband für das Oberrhein-, Wehra- und Wiesental“ (heute: Alemannischer Musikverband), im Raum Achern – Renchen – Kehl – Rastatt mit dem Mittelbadischen Musikverband, folgten weitere Initiativen zu Verbandsgründungen.
Bis zum Beginn des ersten Weltkrieges versuchten die genannten Blasmusikverbände für sich allein die Interessen ihrer Mitgliedskapellen in der Öffentlichkeit und den politischen Instanzen gegenüber zu vertreten sowie das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit im Rahmen von Verbandsmusikfesten, Gesamtchören, Wett- und Preisspielen zu festigen. In den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entstanden diese Verbände zum Teil neu, zum Teil aber lösten sich aus ihnen weitere selbständige Einheiten heraus: 1920 um Waldshut der Hochrheinverband, 1921 der Markgräflermusikverband, 1922 der badische Bodensee- und der Kinzigtalmusikverband und 1925 der Hochschwarzwaldverband.
Alle genannten Verbände schlossen sich am 1926 zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Folgende Aufgaben stellte sich die Arbeitsgemeinschaft Oberbadischer Musikverbände in der Sitzung am 19. September 1926:
- Einheitliche Verbandssatzungen und möglichst gleiche Beiträge.
- Abgrenzung der geografischen Grenze der einzelnen Verbandsgebiete.
- Aufruf an diejenigen Vereine, welche noch keinem Verband angehören, sich dem Verbande ihres Gebiets anzuschließen.
- Tritt ein Verein aus einen Verband aus, so darf er in den anderen Verband nur mit Zustimmung des ersteren Verbandes aufgenommen werden. Abtrünnige Vereine werden gegenseitig bekanntgegeben.
- Beschaffung einheitlicher Anmeldebogen für die Aufnahme von Vereinen.
- Vermittlung von Musikerstellen innerhalb der Vereine und Arbeitsbeschaffung für dieselben.
- Vermittlung von Musikerausflügen mit möglichst Freiquartieren usf.
- Einheitliches Arrangement der Verbandsmusikfeste, so dass unnötige Ausgaben vermieden werden. Austausch gemachter Erfahrungen. Angleichung der Einsatzgebühren und der Eintrittspreise um Wettspiel. Gleichstellung aller Musikvereine bei den Verbandsmusikfesten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. Abweisung von Vereinen, welche im Verbandsgebiet ihren Sitz haben, jedoch keinem Verbande angeschlossen sind, und Abweisung abtrünniger Vereine, welche im Verruf stehen.
- Aufstellung gemeinsamer Listen guter und geeigneter Selbstwahlstücke für Verbandsmusikfeste nach den einzelnen Klassen geordnet.
- Namhaftmachung guter Preisrichter, welche mit dem Wesen und Fühlen der Dilettantenmusiker vertraut sind und die einzelnen Leistungen auch gefühlsmäßig bewerten können und richtige Kritik ohne scharfe Worte zu üben verstehen. Regelung der Honorierung der Preisrichter.
- Einheitliche Berechnung der Punktzahlen nach dem deutschen System.
- Beschaffung und gegenseitiger Austausch von Gesamtchören usw.
- Bekanntgabe der einzelnen Termine für die Verbandsmusikfeste, damit dieselben zeitlich nicht zusammentreffen.
Die Verbände halten an ihrer Selbständigkeit fest und regeln ihre internen Arbeiten für sich. Die Arbeitsgemeinschaft wird ehrenamtlich verwaltet.“
Folgende Verbände begrüßten die Schaffung der „Arbeitsgemeinschaft oberbadischer Musikverbände“, weil damit „für die einzelnen Musikvereine und deren Glieder eine segensreiche Einrichtung entstanden ist, welche zum weiteren Aufstieg und zu intensivster Pflege der Musik beitragen möge“:
- Alemannischer Musikverband, Lörrach
- Badischer Segau-Musikverband, Owingen
- Bezirksmusikverband „Oberrhein“, Waldshut
- Gau der Landkapellen des badischen und württembergischen Schwarzwaldes, Schwennigen
- Kinzigtalgau-Musikverband, Biberach
- Mittelbadischer Musikgau-Verband, Muggensturm
- Musikverband „Hochschwarzwald“, Neustadt
- Oberbadischer Musikvereinsverband, Emmendingen
- Verband der unteren Markgräflermusikvereine, Bad Krotzingen
- Oberschwäbischer Musikverband, Aulendorf (Gastverband)
- Hegau-Musikverband, Singen (mit Vorbehalt)
Diese Liste bezeugt zudem, welche Blasmusikverbände damals in Baden existierten. Die Hauptversammlungen der folgenden Jahre in Lörrach (1927) und in Schwenningen (1928) führten zu einem Konsens über die zu formulierende Satzung, so dass 1929 in Waldshut und 1930 in Freiburg ein Beschluss darüber herbeigeführt und die endgültige Benennung der Arbeitsgemeinschaft in „Bund Südwestdeutscher Musikverbände“ beschlossen werden konnte. Die oberbadische Musikzeitung erhielt den Titel „Bundeszeitung“.