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29. Oktober 1950 – In Donaueschingen sitzen elf Männer um einen Tisch und beschließen die Gründung eines übergreifenden Dachverbands mit dem Namen „Bund Badischer Volksmusikverbände“.
Tatsächlich handelt es sich dabei aber um eine Neugründung. Denn schon vor dem Zweiten Weltkrieg gab es Bestrebungen zur Gründung einer übergreifenden Dachorganisation. Sie manifestierten sich 1926 in der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft von Musikverbänden mit der seit 1924 bestehenden „Oberbadischen Musikzeitung“ als offizielles Verbandsorgan.
1930 benannte sich die Arbeitsgemeinschaft in den Bund Südwestdeutscher Musikvereine um und veranstaltete unter diesem Namen 1933 sein erstes Bundesmusikfest in Freiburg im Breisgau. Schon im selben Jahr, nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, musste der Bund seine Tätigkeit wieder einstellen: zusammen mit 20 anderen Bünden der Volksmusik und der Instrumentalvereine Deutschlands wurde der Bund Südwestdeutscher Musikvereine in den „Reichsverband für Deutsche Volksmusik“ überführt, der seinerseits der Reichsmusikkammer unterstellt war. Diese Eingliederung bestand bis Kriegsende. Nach Kriegsende und der offiziellen Wiederzulassung des Vereinslebens wurde in Baden nach und nach wieder mit der Wiedergründung der Musikverbände begonnen.
So wurde 1948, dem Jahr der Währungsreform, der Hegau-Musikverband gegründet, 1949 der Alemannische Musikverband und der Verband Schwarzwald-Baar. 1950 folgten der Acher-Renchtalmusikverband, der Blasmusikverband Bodensee-Linzgau, der Blasmusikverband Hochrhein, der Blasmusikverband Hochschwarzwald, der Musikverband Kinzigtal, der Markgräfler Musikverband, der Musikverband Mittelbaden und der Oberbadischer Blasmusikverband.
Auf Initiative des Hegau-Musikverbands mit ihrem Präsidenten Adolf Haas gründeten die Präsidenten dieser 11 Verbände am 29. Oktober 1950 in Donaueschingen schließlich den Bund Badischer Volksmusikverbände mit der Absicht zunächst einen Zusammenschluss südbadischer Musikverbände zu realisieren, um sich dann als geschlossener Bund, unter Wahrung der Selbstständigkeit , in die Interessensgemeinschaft mit dem Bund Vereinigter Volksmusikverbände zu stellen. Zum ersten Präsidenten wurde der Komponist Emil Dörle und zum ersten Geschäftsführer Fritz Schulz gewählt.
In der Folgezeit traten weitere Verbände dem Bund Badischer Volksmusikverbände bei:
- Volksmusikverband Odenwald-Bauland (1953)
- Pfälzischer Volksmusikverband (1953)
- Hessischer Musikverband (1954)
- Blasmusikverband Vorspessart (1954)
- Volksmusikverband Baden-Pfalz (1955)
- Blasmusikverband Kaiserstuhl-Tuniberg (1956)
- Blasmusikverband Ortenau (1956)
- Blasmusikverband Rhein-Nahe (1956)
- Blasmusikverband Niederrhein (1973)
Da der südbadische Staat 1952 im neuen Südweststaat Baden-Württemberg aufging und sich der Einflussbereich des „Bundes Badischer Volksmusikverbände e.V.“ zudem auf außerbadische Verbände in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen ausgebreitet hatte, wurde 1953 der Name des Bundes in Bund Deutscher Volksmusikverbände e. V. geändert.
In den 1970er Jahren wurden mit dem Württembergischen Verband Fusionsgespräche geführt, die jedoch nicht, wie erhofft, zur Gründung eines einheitlichen Landesverbandes führten. Der Status Quo mit zwei eigenständigen Bünden, dem BDB und dem BVBW, blieb bis heute bestehen. Ein reger Austausch auf vielen Ebenen und eine gute Zusammenarbeit der beiden Bünde sind heute jedoch selbstverständlich.