Der Bund Deutscher Blasmusikverbände e. V. hat mit der GEMA und über die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) mit der SV Sparkassen-Versicherung Rahmenverträge geschlossen.
Alle Vereine, die im BDB Mitglied sind, profitieren von den Vorzügen dieser Rahmenverträge.
GEMA
Der BDB hat für seine Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsvereine mit der GEMA einen Rahmenvertrag geschlossen, der den Vereinen deutlich günstigere Konditionen verschafft im Vergleich zur Einzelabrechnung. Durch den GEMA-Rahmenvertrag gewinnen die Vereine in Sachen GEMA Verlässlichkeit. Für sie ist das Thema mit einem jährlichen Pauschalbetrag abgegolten. Eine Meldepflicht von Veranstaltungen und Spielfolgen besteht aber dennoch. Jeweils maximal zehn Tage nach der Veranstaltung muss die Veranstaltung bei der GEMA gemeldet sein.
Folgende Veranstaltungen von Mitgliedsvereinen sind durch den Pauschalbetrag abgedeckt:
- Konzerte
- Gesellige Veranstaltungen
- Verbands- und Kreismusikfeste
- Ständchen aus besonderen Anlässen für Vereinsmitglieder
- Festumzüge
Nicht im Pauschalvertrag enthalten sind Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe und/oder Fernsehwiedergaben.