Eine lohnende Sache
Für Musikvereine sind Kooperationen mit Schulen eine lohnende Sache. Bieten sie doch die Möglichkeit die Nachwuchsarbeit der Vereine zu stärken und sich in die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen einzubringen – entweder über Dauerkooperationen oder über Einzelkooperationen.
Der projektweisen Durchführung von Kooperationen sind inhaltlich keine Grenzen gesetzt: von der Instrumentenvorstellung in der örtlichen Schule über das Erarbeiten eines Tanzes zu Musik, das Malen von Plakaten für das Jahreskonzert bis hin zur Durchführung von schulischen Projekttagen zu einem bestimmten Thema. Wichtig ist bei allen Arten der Kooperation: Beide Partner müssen von der Kooperation profitieren und dadurch die Möglichkeit erhalten, sich öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Für beide Kooperationsmodelle kann finanzielle Förderung beantragt werden.
Dauerkooperationen
Dauerkooperationen laufen oft nach dem Bläserklassenmodell ab. Eine sinnvolle Hinführung und Förderung der Kinder bietet die Abfolge Rhythmus und Gesang im ersten Jahr, das Erlernen eines Elementarinstruments (z.B. Blockflöte) im zweiten Jahr und die Durchführung einer Bläserklasse im dritten und vierten Jahr. Eine konsequente Anschlussförderung der Jugendlichen, etwa durch die Übernahme in ein Vor- oder Jugendorchester eines Musikvereins, muss nach Durchlaufen der Dauerkooperation gewährleistet sein.
Einzelkooperationen
Neben der Dauerkooperation gibt es die Möglichkeit der Einzelkooperation. Hier kann die finanzielle Förderung musikalischer Einzelprojekte einer Schule mit einem Verein beantragt werden.
Antragsstellung – wie und wo?
Um eine Förderung des Landes Baden-Württemberg für eine Dauerkooperation zu erhalten, muss der Verein seinen Antrag bis zum 31. Januar für das folgende Schuljahr bei der Geschäftsstelle des BDB einreichen.
Die Anträge auf Einzelkooperation werden ebenfalls von den Schulleitenden und der Vereins-Vorstandschaft gemeinsam unterzeichnet. Allerdings werden diese dann direkt an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Zu beachten ist, dass die Anträge spätestens 6 Wochen vor einer Konzertveranstaltung und spätestens zum 1. September des Veranstaltungsjahres vorliegen müssen.
Dauerkooperationen – wie lange?
Die Förderung wird für ein Schuljahr bewilligt und kann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Förderung versteht sich als Anschubfinanzierung. Daher beträgt die Förderung maximal fünf Jahre, wobei die Höhe der Förderung jedes Jahr neu festgelegt wird.