Im ersten Teil der Serie zum Thema Versicherung wurde anhand des Leistungsspektrums der SV Sparkassenversicherung die Haftpflicht- und Unfallversicherung ausführlich dargestellt. Im zweiten Teil sollen der Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag sowie die Musikinstrumenten-Versicherung im Mittelpunkt stehen. Beide Versicherungen sind ein Kann, kein Muss, erfreuen sich aber aufgrund der dargebotenen Leistungen auch großer Beliebtheit im Hinblick auf die Absicherung von Risiken.
Der Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag bietet Vereinsmitgliedern, die ihren privaten Pkw oder auch Zugmaschinen für Vereinszwecke einsetzen, eine zusätzliche Absicherung im Schadensfall. Dabei erweitert er die Leistungen der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung des Autohalters und beinhaltet auch eine Sicherheit in Bezug auf Kasko- und Rückstufungsversicherung. Versicherungsschutz besteht insbesondere während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z. B.:
- Fahrten zu und von Proben
- Fahrten zu und von Versammlungen
- Fahrten zu und von Festlichkeiten, inklusive Besorgungsfahrten
- Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen
Wichtig zu wissen: Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein. Auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden sind versichert, wenn diese Kinder und Jugendliche des Vereins zu Proben oder Auftritten fahren, oder wenn die Fahrzeuge für den Verein im Einsatz sind.
Die Kasko- und Rückstufungsversicherung, die automatisch eingeschlossen ist, reguliert zudem Schäden, welche durch die Höher- bzw. Rückstufung im Versicherungsvertrag des Halters des Kfz entstehen. Um dies zu berechnen, wird eine Vorher- Nachher-Betrachtung der Versicherungsentwicklung, also der Schadensfreiheitsklassen vorgenommen und der Differenzbetrag über die Jahre gesehen erstattet. Sofern ein Personenschaden entsteht, wäre dieser über die Haftpflicht-/Unfallversicherung des Vereins ebenfalls versichert. Außerdem ist eine rechtliche Unterstützung in allen Fragen rund um den entstandenen Schaden mit einbezogen. Alles in allem ist der Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag ein Paket, das gerade für Vereine, deren Mitglieder häufig mit dem Pkw im Vereinsinteresse unterwegs sind, sehr interessant ist.
Die Musikinstrumenten-Versicherung gehört für jedes Musikinstrument mit dazu. Alle Musikerinnen und Musiker wissen, welchen Wert ihr eigenes Instrument hat. Solange kein Schaden passiert, macht man sich mitunter wenig Gedanken. Aber: Erfahrungen zeigen, dass Versicherungsschäden nicht eben selten sind und die Reparaturkosten gerade bei filigranen Instrumenten schnell im vierstelligen Bereich liegen können. Dem sollte der Verein mit einer Musikinstrumentenversicherung vorbeugen, auch wenn es das Risiko jedes einzelnen Musikers ist.
Welche Gegenstände können versichert werden?
- Musikinstrumente aller Art
- Futterale, Etuis, Kästen etc.
- Noten, Notenständer
- Beschallungs- und Verstärkeranlagen
- Uniformen, Trachten und Vereinsfahnen
Sowohl vereinseigene wie auch private Instrumente, welche im Sinne des Vereins eingesetzt werden, können dabei versichert werden. Es gilt grundsätzlich eine Allgefahren-Abdeckung, auch im Pkw sind Instrumente gegen Diebstahl versichert, sofern der Pkw ordnungsgemäß verschlossen ist. Eine Anzeige bei der Polizei ist dabei obligatorisch. Als Verein entscheidet man, ob man die Instrumente über eine Tabelle mit sämtlichen erfassten Instrumenten oder pauschal über Anzahl der aktiven Mitglieder versichert. Entsprechend variieren hier die Beiträge.
Vertiefende Informationen sind auf der Homepage der SV SparkassenVersicherung unter www.sv.de/bdmv zu finden. Dort sind auch die Konditionen zu allen Versicherungen hinterlegt, ein Blick lohnt sich in jedem Falle. Für Rückfragen stehen die SV Paten des BDB unter versicherungen@bdb-online.de jederzeit gerne zur Verfügung.
Harald Eßig