Über die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) bietet der BDB seinen Mitgliedsvereinen über einen Rahmenvertrag mit der SV SparkassenVersicherung (SV) seit vielen Jahren passgenaue Versicherungen. Zum Start einer Serie zum Thema Versicherungen möchten wir umfassend über die Risiken und Versicherungsmöglichkeiten informieren und stellen zunächst die Rahmenverträge vor.
Notwendiges Übel oder Absicherung für den Fall der Fälle? Im Volksmund gilt die Versicherung als die beste, die man gar nicht benötigt. Das Leben und die Interaktion zwischen Menschen bietet jedoch immer Potenzial für Auseinandersetzungen und Schadensfälle. Da ist es gut zu wissen, dass sich Vereinsverantwortliche über die SV für viele Eventualitäten absichern können. Wichtig ist, die Versicherungspolicen auf Änderungen im Verein regelmäßig zu prüfen. Gibt es mehr Veranstaltungen oder wurden gar neue Musikinstrumente bzw. teure Elektronikgeräte angeschafft? Sind diese alle versichert worden?
Die Rahmenverträge der SV im Überblick:
- Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung inkl. Vermögensschaden und Veranstaltungen
- Kraftfahrtrahmenvertrag inkl. Kasko- und Rückstufungsversicherung
- Musikinstrumentenrahmenvertrag
- Vereinsrechtsschutzversicherung
- SV Cyberschutz
- Zeit-, Elektronik- und Landkaskoversicherung
Allein aus der Anzahl der Rahmenverträge ist zu erkennen, dass möglichst alle Vereinsaktivitäten abgedeckt werden können, es aber auch Unterformen gibt, die nicht jeder Verein zwangsläufig benötigt. Dies ist auch ein Vorteil, da jeder Verein sich sein „Paket“ an Versicherungen individuell zusammenstellen und somit die Beiträge zielgerichtet einsetzen kann.
Als Erste soll gleich die wichtigste Versicherung – die Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung – ausführlich dargestellt werden. Diese Versicherung ist ein „Muss“ für jeden Verein. Sie sichert die Teilnahme des Vereins am gesellschaftlichen Leben ab, etwa wenn durch fahrlässiges Verhalten von Mitgliedern Schäden verursacht werden oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit ein Unfall geschieht. Wichtig zu wissen: Mit Mitgliedern sind immer sämtliche Mitglieder im Verein gemeint, egal in welcher Funktion und ob sie aktiv oder fördernd tätig sind. Hier wird keinerlei Unterschied gemacht. Auch Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten, die keine Mitglieder sind, sind mitversichert.
Zu den Schäden kann global gesagt werden: „Es gibt nichts, was es nicht gibt.“ Und ganz egal, was es ist – sämtliche Schadensfälle sollten stets der Versicherung gemeldet werden. Die SV prüft als Versicherer dann, ob die Ansprüche von Dritten gerechtfertigt sind, auch in der Höhe, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt Entschädigungen aus. Damit ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und aller Mitglieder gewahrt, auch als Eigentümer oder Mieter.
Sollte ein Unfall passieren, etwa bei einer Altpapiersammlung oder auf dem Weg zur Probe, so werden dem Geschädigten ein Krankenhaustagegeld, notwendige Kurbeihilfe und Sofortleistungen bei Brüchen ausbezahlt. Auch im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen eine Entschädigung. Als Bemessungsgrundlage für den Beitrag wird dabei lediglich die Anzahl der aktiven Mitglieder herangezogen.
Zur HaftpflichtVersicherung gehören als weitere Untergruppen noch die Veranstalterhaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung. Im Rahmen der Veranstalterhaftpflicht sind Schäden im Rahmen von Festen, Feiern, Reisen und sonstigen vereinseigenen Veranstaltungen abgedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schäden, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, Elektronikanlagen, Instrumenten und Wertsachen. Kraftfahrzeuge können jedoch über den Kraftfahrzeugrahmenvertrag versichert werden, mehr dazu im nächsten Teil der Serie. Eine Meldung von Veranstaltungen ist dabei nicht notwendig, um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Im Schadensfall reicht es, das Schadensformular auszufüllen. Zusatzrisiken, wie z. B. ein Festzelt, können gesondert über eine zusätzliche Police versichert werden.
Abschließend möchten wir noch avuf die Vorteile der Vermögensschadenversicherung hinweisen. Auch diese ist im Basispaket für Vereine automatisch enthalten und tritt ein, wenn der Verein beispielsweise Hotelkontingente vergisst zu stornieren oder Zuschüsse nicht rechtzeitig beantragt werden, z. B. bei der Stadt oder Gemeinde.
Die Versicherung ist insbesondere für Vorstände wichtig, da diese immer Gefahr laufen, im Zweifelsfall mit ihrem persönlichen Vermögen zu haften. Durch die Versicherung wird die Haftung des Vorstands dem Verein gegenüber begrenzt, auch wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu einer persönlichen Haftung führen. Dennoch bleibt der Vereinsfrieden schon bei leichter Fahrlässigkeit gewahrt, wenn der Verein nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Harald Eßig