Aktuelles:

  • Der Amateurmusikfonds ist da – Jetzt Antrag auf Projektförderung für Ihren Verein stellen

BDB extern:

  • Aufruf zur Beteiligung an Umfrage über den Beitrag der Zivilgesellschaft für Bildung – Teilnahmeschluss am 27. August 2023

BDB Akademie:

  • Organisieren, Verwalten und Führen mit der ComMusic-Vereinsverwaltungssoftware – Praktische Anwendungen und Neuheiten vom 3. bis 4. November 2023
  • Tradition verbindet – Herbstkurs “Ewig Schad und Schick” vom 13. bis 16. November 2023
  • Erinnerung: Lust auf mehr – C1-Ausbildung zur Registerführung und Ensembleleitung vom 29. September bis 1. Oktober 2023 und 24. bis 26. November 2023

Weitere Informationen rund um die Amateurmusik finden Sie im Kiosk der Zeitschrift blasmusik unter:

www.bdb-akademie.com/epaper
Hier sind alle Ausgaben seit 2012 (auch zum Download) als kostenlose E-Paper abrufbar.

Es grüßt Sie herzlich aus Staufen

Sina Vogt
Geschäftsstellenleitung


Aktuelles


Der Amateurmusikfonds ist da – Jetzt Antrag auf Projektförderung für Ihren Verein stellen

Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Millionen Euro bereit. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V. (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Im Zentrum des Fonds steht die Projektförderung. Hierfür stehen insgesamt Mittel in Höhe von 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben widmen sich zwei kleinere Programmbereiche der Erarbeitung von Zukunftskonzepten zu Themen wie u.a. Bildung, Engagement und Gesundheit sowie der verstärkten Sichtbarmachung der Vielfalt der Amateurmusikszene.

Gefördert werden in der zentralen Säule des Fonds, der Projektförderung, herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbarer machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind. Projekte können sich bspw. der musikalischen Nachwuchsgewinnung oder neuartigen Vermittlungsformen widmen oder sich künstlerisch und strukturell mit Themen wie Demographie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Besonders ermutigt werden auch die Vernetzung und Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten (z.B. Probensituation, Aufführung etc.), auch mit neuen Kooperationspartner:innen aus anderen Bereichen.

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte.

Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 Euro und bis maximal 10.000 Euro erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 Euro bis grundsätzlich höchstens 75.000 Euro erhalten.

Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1. Januar 2024 beginnen und höchstens bis zum 15. Oktober 2024 dauern.

Der Amateurmusikfonds ergänzt die bisherigen Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bislang explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.

Der BMCO hat sich bei der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. für die konstruktive Mitarbeit bei der Ausgestaltung des Amateurmusikfonds und im speziellen bei ihrem Präsidenten Paul Lehrieder MdB für die engagierte politische Unterstützung bedankt.

Weitere Informationen zum Amateurmusikfonds sowie Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter:
www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds

Ansprechpartner bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist das Amateurmusikfonds-Projektteam:

Telefon: 030 60980781-35(Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr


BDB extern


Aufruf zur Beteiligung an Umfrage über den Beitrag der Zivilgesellschaft für Bildung – Teilnahmeschluss am 27. August 2023

Ob ehrenamtlich geprägte Musik- und Theatervereine, ehrenamtlich geführte Museen und Bibliotheken oder freie Träger der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, wie Jugendkunstschulen oder Kinder- und Jugendzentren – Engagierte und zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen sind für gelingende Bildungsbiographien unverzichtbar. Welchen Umfang diese Aktivitäten haben, ist bislang jedoch noch nicht systematisch und umfassend erforscht. Das Forschungsprojekt „Zivilgesellschaft und Bildung. Bürgerschaftliches Engagement in Kommunalen Bildungslandschaften“ führt daher eine Befragung von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen durch, um ihre Beiträge im Bildungsbereich abzubilden. Auf dieser Grundlage soll eine bessere Sichtbarkeit des zunehmenden Bildungsengagements in Öffentlichkeit, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft erreicht werden. Außerdem sollen politische Handlungsempfehlungen formuliert werden. Der Beitrag Kultureller Bildung sollte hier unbedingt sichtbar werden. Je mehr Akteur:innen der Kulturellen Bildung sich an der Befragung beteiligen, umso präziser lässt sich das Feld darstellen. Dabei geht es um lebenslanges Lernen und Fragen wie: Welche Akteur:innen gibt es? Unter welchen Bedingungen arbeiten sie? Und was brauchen sie, um vor Ort gut arbeiten zu können? Ziel ist es, ein Mapping zivilgesellschaftlicher Akteur:innen und ihrer Bildungsbeiträge zu erstellen und die Forschungslücke in diesem Bereich zu schließen. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts haben vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an das öffentliche Bildungssystem und damit einhergehender Überlastung bei gleichzeitig steigender Zahl an zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Bildungsbezug besondere Relevanz. Gerade für die Kulturelle Bildung, die von den unterschiedlichsten zivilgesellschaftlichen Trägern aus der Jugend-, Kultur-, Bildungs- und Kulturarbeit umgesetzt wird, ist hier ein differenzierter Blick notwendig.

Hinter dem Forschungsvorhaben stehen die Stiftungen für Bildung e.V. mit dem Netzwerk Stiftungen und Bildung und das Zentrum für Zivilgesellschaftsforschung am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Dieses wichtige Thema findet sich auch in vielen Publikationen zu Engagement und Ehrenamt der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ).

Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie unter:
www.bkj.de/news/beitrag-der-zivilgesellschaft-fuer-bildung-erfahrungen-der-akteurinnen-kultureller-bildung-gefragt

Die Umfrage richtet sich an Musik- und Kulturvereine, Kulturorganisationen und Kulturinitiativen und dauert etwa 30 Minuten. Sie finden die Umfrage unter:
www.netzwerk-stiftungen-bildung.de/zivilgesellschaft-und-bildung/die-befragungen
Eine Teilnahme ist bis zum 27. August 2023 möglich.


BDB Akademie


Organisieren, Verwalten und Führen mit der ComMusic-Vereinsverwaltungssoftware – Praktische Anwendungen und Neuheiten vom 3. bis 4. November 2023

Mitgliederdatenverwaltung, jährliche Mitgliedermeldung, Notenverwaltung, Erhebung der Mitgliedsbeiträge, Erstellung von Ehrungsanträgen, Erstellung spezifischer Auswertungslisten, Gestaltung von Briefvorlagen für Rundschreiben, Datenaustausch, … – all das und noch vieles mehr kann die ComMusic-Vereinsverwaltungssoftware.

Anhand von praktischen Beispielen aus der täglichen Vereinspraxis wird es vom 3. bis 4. November 2023 eine Einführung in die umfangreichen Anwendungsmöglichkeiten der Software geben. Zum Seminar kann das eigene Notebook mitgebracht werden. Übungsdaten und eine Schulungsversion der Software werden bereitgestellt.

Weitere Informationen zum Seminar sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.blasmusikverbaende.de/termine/detailansicht/commusic-vereinsverwaltung-7/show
Eine Anmeldung ist bis zum 6. Oktober 2023 möglich.

Info:
Da die BDB-Musikakademie anerkannte Trägerin von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich ist, können Teilnehmende am ComMusic-Seminar, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg beantragen und sich dadurch unter Fortzahlung der Bezüge für die Weiterbildung freistellen lassen. Der Freistellungsantrag ist über die BDB-Musikakademie erhältlich.


Tradition verbindet – Herbstkurs “Ewig Schad und Schick” vom 13. bis 16. November 2023

Traditionelle Blasmusik in Stiltreue und Klangschönheit erleben und spielen – das ermöglicht der Herbstkurs “Ewig Schad und Schick” vom 13. bis 16. November 2023. Innerhalb der Bildungswoche wird eine Vielfalt an Probenmethoden, Literatur, Stilistik und Balance geschult und hörbar umgesetzt.

Erarbeiten Sie gemeinsam mit Peter Schad und Berthold Schick die richtige Spielweise von Polka, Marsch und Walzer und spielen Sie gemeinsam mit den Kursteilnehmenden kleine Konzerte.

Weitere Informationen zum Herbstkurs sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.blasmusikverbaende.de/termine/detailansicht/ewig-schad-und-schick-herbstkurs-3/show
Eine Anmeldung ist bis zum 16. Oktober 2023 möglich.

Info:
Da die BDB-Musikakademie anerkannte Trägerin von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich ist, können Teilnehmende am Herbstkurs, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg beantragen und sich dadurch unter Fortzahlung der Bezüge für die Weiterbildung freistellen lassen. Der Freistellungsantrag ist über die BDB-Musikakademie erhältlich.


Erinnerung: Lust auf mehr – C1-Ausbildung zur Registerführung und Ensembleleitung vom 29. September bis 1. Oktober 2023 und 24. bis 26. November 2023

Die zweiphasige Ausbildung der C1-Ausbildung zur Registerführung und Ensembleleitung schließt die Lücke zwischen dem Gold-Kurs und den übrigen C-Lehrgängen und bietet fortgeschrittenen Instrumentalist:innen auf Gold-Niveau die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die anderen C-Lehrgänge zur Instrumentallehrkraft und zur oder zum Blasorchesterdirigent:in zu orientieren.

Entsprechend groß ist die Bandbreite an Inhalten, die im C1-Kurs vom 29. September bis 1. Oktober 2023 sowie vom 24. bis 26. November 2023 vermittelt werden. Sie reicht von spieltechnischen Grundlagen, Rhythmik und Intonation über Grundstimmung und Einstimmen der Instrumente, fachspezifische Instrumentenkunde und -pflege, passende Übemethoden, Kommunikation, Besetzung und Klangbalance bis hin zu Dirigiertechnik und Arrangieren für Ensemble. Während die Theorie in der Großgruppe vermittelt wird, geht es für die Praxis direkt in die Vollen und gleich in die Register. Hier erarbeiten sich die Teilnehmenden ihre Stimme und erproben sich praktisch in der Rolle der Registerführung und Ensembleleitung.  Dadurch gehen die Teilnehmenden am Ende nicht nur als Instrumentalist:innen gestärkt aus dem Kurs hervor. Vielmehr begeben sie sich mit Rückenwind auf den Weg zur Registerführung, Ausbilder:in oder Dirigent:in.

Weitere Informationen zum C1-Kurs sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.blasmusikverbaende.de/termine/detailansicht/registerarbeit-und-ensemblemusizieren-c1-4/show
Eine Anmeldung ist bis zum 17. September 2023 möglich.

Info:
Da die BDB-Musikakademie anerkannte Trägerin von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich ist, können Teilnehmende der C1-Ausbildung, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg beantragen und sich dadurch unter Fortzahlung der Bezüge für die Weiterbildung freistellen lassen. Der Freistellungsantrag ist über die BDB-Musikakademie erhältlich.