Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein: Er ist ein wichtiges Element, um die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche zu sichern. Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Millionen Euro bereit. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V. (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Im Zentrum des Fonds steht die Projektförderung. Hierfür stehen insgesamt Mittel in Höhe von 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben widmen sich zwei kleinere Programmbereiche der Erarbeitung von Zukunftskonzepten zu Themen wie u.a. Bildung, Engagement und Gesundheit sowie der verstärkten Sichtbarmachung der Vielfalt der Amateurmusikszene.

Gefördert werden in der zentralen Säule des Fonds, der Projektförderung, herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbarer machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind. Projekte können sich bspw. der musikalischen Nachwuchsgewinnung oder neuartigen Vermittlungsformen widmen oder sich künstlerisch und strukturell mit Themen wie Demographie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Besonders ermutigt werden auch die Vernetzung und Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten (z.B. Probensituation, Aufführung etc.), auch mit neuen Kooperationspartner:innen aus anderen Bereichen.

 Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte.

Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 Euro und bis maximal 10.000 Euro erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 Euro bis grundsätzlich höchstens 75.000 Euro erhalten.

Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1. Januar 2024 beginnen und höchstens bis zum 15. Oktober 2024 dauern.

Der Amateurmusikfonds ergänzt die bisherigen Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bislang explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.

Der BMCO hat sich bei der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. für die konstruktive Mitarbeit bei der Ausgestaltung des Amateurmusikfonds und im speziellen bei ihrem Präsidenten Paul Lehrieder MdB für die engagierte politische Unterstützung bedankt.

Weitere Informationen zum Amateurmusikfonds sowie Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter:
www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds
Ansprechpartner bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist das Amateurmusikfonds-Projektteam:

  • E-Mail: amf@bundesmusikverband.de
  • Telefon: 030 60980781-35  (Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr)