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  • Lass’ mal Träume leben – Förderaufruf für das BMFSFJ-Bundesprogramm “Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit”
  • Förderung internationaler Jugendbegegnungen 2023 – Restmittel bei der DBJ verfügbar

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Es grüßt Sie herzlich aus Staufen

Sina Vogt
Geschäftsstellenleitung


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Lass’ mal Träume leben – Förderaufruf für das BMFSFJ-Bundesprogramm “Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit”

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie auf vieles verzichten. Ebenso mussten sie den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Mit dem Bundesprogramm “Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden sie zur Ausgestaltung von Projekten in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit aufgerufen.

Einerseits sollen Projekte mit dem Zukunftspaket gefördert werden, die von Kindern und Jugendlichen selbst geplant und unter Begleitung von Trägern umgesetzt werden oder die von freien Trägern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen geplant und umgesetzt werden. Andererseits werden Kommunen aufgerufen, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von lokalen Zukunftsplänen Projektideen zu entwickeln und umzusetzen. Ziel der Förderung ist es, dass Kinder und Jugendliche erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen und dass es ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen. Zudem erhalten lokale Organisationen und Kommunen durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.

Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung pro Projekt liegt dabei bei maximal 100.000 Euro. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Anträge können ab dem 1. Februar 2023 über ein Web-Portal gestellt werden. Bewerben können sich nicht nur einzelne Jugendliche, antragsberechtigt sind auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Vereine) mit Sitz in Deutschland. Sofern ein Träger die Förderung beantragt ist es wichtig zu belegen, dass durch das Projekt auch Kinder in Risikolagen erreicht werden. Der Förderzeitraum endet zum 31. Dezember 2023.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie unter:
www.das-zukunftspaket.de


Förderung internationaler Jugendbegegnungen 2023 – Restmittel bei der DBJ verfügbar

Haben sich in Ihrem Verein in den vergangenen Wochen Planungen konkretisiert und treffen Sie sich 2023 mit Jugendlichen aus anderen Ländern, um sich kennenzulernen, gemeinsam zu musizieren oder ein anderes spannendes Projekt durchzuführen? Vereine, die im Jahr 2023 eine internationale Jugendbegegnung planen und dafür über die Deutsche Bläserjugend (DBJ) Fördermittel beantragen möchten, haben noch die Chance auf Restmittel. Dafür genügt eine formlose Anmeldung mit Reisedaten, Partnergruppe und geschätzten Teilnehmendenzahlen. Alles weitere bespricht die DBJ  mit Ihnen und unterstützt bei der Beantragung.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/allgemeines
Die Antragsformulare finden Sie unter:
www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/formbl%C3%A4tter

Ansprechpartnerin bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist Christiane Vogler: