Ist mein Verein überhaupt versichert und wenn ja, welche Versicherungen haben wir? Diese Frage taucht immer wieder im Vorstandsteam auf, besonders im Schadensfall. Seit vielen Jahren bietet die BDMV zusammen mit der SV SparkassenVersicherung ihren Mitgliedsvereinen einen Rahmenvertrag mit einem individuellen Versicherungsschutz für viele Eventualitäten zu Sonderkonditionen an. In dieser Ausgabe beleuchten wir die Veranstalterhaftpflicht- und Unfallversicherung.
Neben dem Rahmenvertrag der SV SparkassenVersicherung zur Haftpflicht- und Unfallversicherung bietet die SV SparkassenVersicherung auch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Hier kommt oftmals die Frage auf: Ich habe doch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung, weshalb sollte ich dann meine Veranstaltungen zusätzlich absichern? Mit der Haftpflicht- und Unfallversicherung sichern Sie Ihren Verein und Ihre Mitglieder während Ihrer Aktivitäten für den Verein grundsätzlich ab. Eine solche Versicherung sollte eigentlich jeder Verein für seine Musizierenden haben. Bei Veranstaltungen gibt es jedoch zusätzliche Risiken, für die die Haftpflicht- und Unfallversicherung nicht greift. Die Definition ist einfach zu erklären: Sobald ein wirtschaftliches Interesse dahintersteht, handelt es sich um eine Veranstaltung und der Versicherungsschutz sollte entsprechend erweitert werden. Grundsätzlich ist es immer günstiger, wenn keine Versicherung abgeschlossen wird. Sobald Sie eine Veranstaltung durchführen, können jedoch auch Fehler oder unglückliche Verkettungen passieren. Daher ist es beruhigend zu wissen, dass eine Versicherung existiert, die bei einer eventuell notwendigen Schadensregulierung unterstützt. Was könnte während einer Veranstaltung passieren? Eine kleine Auswahl von Versicherungsfällen, die in den vergangenen Jahren zur Schadensregulierung bei der SV SparkassenVersicherung über die BDB-Patinnen eingereicht wurden:
• Beim Festumzug scheuen die Pferde und galoppieren in die davor laufende Musikkapelle.
• Die beim Fest verkauften Hähnchen waren nicht fachgerecht zubereitet und daher mit Salmonellen verunreinigt.
• Beim Trinken sogenannter „Flämmis“ haben sich Gäste der Veranstaltung durch eine Stichflamme Verbrennungen zugezogen.
• Der Anhänger eines Traktors war nicht ordnungsgemäß gesichert und ist eigenständig in eine Hausfassade gerollt.
Was ist die Aufgabe der Veranstalterhaftpflicht?
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall für Sie, inwiefern ein Verschulden des Vereins überhaupt vorliegt und regelt für Sie die notwendigen Formalitäten rund um die Begleichung der Schäden (z. B. Anwalts- und Gutachterkosten, Schmerzensgeld etc.).
Welche Veranstaltungen können versichert werden?
Sie können alle Arten von Veranstaltungen pauschal versichern, die über den Rahmen der satzungsmäßigen Betätigung hinausgehen und von der „normalen“ Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Verein und seine Mitglieder abgedeckt sind:
• Konzertreisen und Freizeiten länger als drei Tage,
• Festveranstaltungen, Umzüge etc.,
• Fußballturniere,
• Bezirksmusikfeste,
• …
Was und wer ist versichert?
• Gesetzliche Haftpflicht Ihres Vereines bei der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung inkl. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.
• Der Personenkreis, der über den Rahmenvertrag in der Haftpflicht- und Unfallversicherung versichert ist, hat auch bei Veranstaltungen entsprechenden Unfallschutz.
• Zusätzliche Helfer sind bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung ebenfalls mitversichert in der Unfallversicherung und müssen nicht gesondert gemeldet werden.
• Bei Konzertreisen und Freizeiten, die länger als drei Tage dauern, sind die Partner oder Eltern der teilnehmenden Kinder ebenfalls mitversichert.
Folgende Zusatzrisiken können über einen gesonderten Antrag mitversichert werden:
• Gesetzliche Haftpflichtversicherung der mitwirkenden landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Fuhrwerke und Pferde bei Umzügen, gesetzliche Haftpflichtversicherung für eine vereinseigene Bauleitung beim Zelt-/Tribünenbau, selbstbetriebene Hüpfburgen oder Schaustellungen aller Art,
• Feuerwerk
• Mietsachschaden an den jeweils gemieteten Gebäuden und beweglichen Dingen (z. B. Geschirrbruch); dies gilt nicht bei Zelten (hier wird eine Zeltversicherung benötigt).
Bei folgenden Ausnahmen besteht kein Versicherungsschutz:
• Kraftfahrzeuge (hier wird eine Dienstreisekaskoversicherung benötigt),
• Ausstellungsgüter und Kunstgegenstände
• Musikinstrumente sowie sonstige akustische und elektronische Einrichtungen und Bühnentechnik (hier wird eine Elektronikversicherung benötigt),
• Wertsachen und Wertpapiere, Schmuck, Geld, sonstige Zahlungsmittel oder eingelagerte Verwahrstücke.
Was kostet die Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Zum Preis von derzeit 127,70 Euro jährlich versichern Sie alle Veranstaltungen eines Jahres. Eine Einzelmeldung einer Veranstaltung entfällt. Weitere Informationen zu den erwähnten Versicherungen (Dienstreisekasko, Elektronikoder Zeltversicherung) sowie den Versicherungsleistungen finden sich unter www.sv.de/bdmv.
Beate Ziegler